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Anfang 2023 hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten einen Entwurf zur Änderung der Vorschriften zum Mindesthaltbarkeitsdatum (im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1169) zugesendet. Dieser sieht vor, dass die Angabe „mindestens haltbar bis…“ den Hinweis „Oft länger gut“ als Ergänzung erhalten soll. Die Bundesregierung begrüßt diesen Vorschlag, setzt sich jedoch noch für weitere Verbesserungen ein.
Ich konnte leider am 12. Mai an der Abstimmung des Bundestages über den Antrag zur WHO nicht teilnehmen, hätte den Antrag aber abgelehnt.
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurden viele konkrete Verbesserungen erreicht. Daher sehe ich das Gesetz als Erfolg.
Sehr geehrter Herr W.,