
Der Zeitplan für das Gesetz hängt aktuell noch davon ab, wann die Bundesregierung eine Entscheidung zu ihrem Entwurf trifft. Diese wird voraussichtlich in der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.
Der Zeitplan für das Gesetz hängt aktuell noch davon ab, wann die Bundesregierung eine Entscheidung zu ihrem Entwurf trifft. Diese wird voraussichtlich in der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder wird im Herbst mit Tarifverhandlungen beginnen, deren Ergebnis dann wahrscheinlich auf die Landesbeamtinnen und -beamten in Rheinland-Pfalz übertragen wird.
Die Bundesregierung sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass nehmen, innezuhalten und einen neuen Anlauf für ein Heizungsgesetz – auch in der Sache – zu starten. Wir sind für konstruktive Gespräche offen.
Wer gendern will, soll gendern. Wer nicht gendern will, muss es auch nicht tun.