Frage von J. R. • 18.07.2023

Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Um die Umsetzung für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu erleichtern, kann die dadurch entstehende zusätzliche Entlastung auch verzögert, jedoch nicht später als 31.12.2023, den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern auf ihren Rechnungen gutschreiben werden.
Wir setzen uns seitens des Bundesministeriums der Finanzen und der FDP-Bundestagsfraktion weiterhin dafür ein, diese Verlustverrechnungsbeschränkungen wieder zurückzunehmen.
Eine Frau ist ein Mensch weiblichen Geschlechts.
Ich halte es mit Herbert Grönemeyer