In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab und führt ein Verfahren ein, mit dem der Geschlechtseintrag und Vorname selbstbestimmt vor dem Standesamt geändert werden kann.
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Antwort 12.06.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 08.07.2024 von Jan Plobner SPD
Wir haben im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass auch Menschen mit Betreuungsbedarf ihren Personen-stand und Vornamen künftig selbstbestimmt ändern können.
Antwort 17.01.2024 von Jürgen Lenders FDP
Der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen.
Antwort 26.06.2024 von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach geltendem Recht entscheiden Sportvereinigungen und Zusammenschlüsse weitgehend in eigener Zuständigkeit darüber, welche Personen zu welchen Wettbewerben zugelassen werden
Antwort 11.06.2024 von Hakan Demir SPD
Auch Sportvereine müssen sich öffnen und den gesellschaftlichen Lebensrealitäten anpassen. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ist ein Bekenntnis für eine diverse Gesellschaft verbunden.
Antwort ausstehend von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN