Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD
Es trifft zwar zu, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 mit 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten hinter der Inflation zurückblieb, aber dies war nur eine Momentaufnahme.
Es trifft zwar zu, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 mit 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten hinter der Inflation zurückblieb, aber dies war nur eine Momentaufnahme.
Mit dem Atomausstieg ist ein energiepolitischer Meilenstein gelungen.
Wie in meiner Antwort vom 18.12.2023 ausgeführt, hatten Leistungsberechtigte nach dem BVG (sowohl die Beschädigten als auch die Hinterbliebenen) keinen eigenständigen Anspruch auf die sogenannte Inflationsausgleichsprämie.
leider weiß ich dazu auch nichts Näheres, am besten wenden Sie sich an unsere Experten im Bereich Familie, Frau Höchst und Herrn Reichardt.
Die deutsche Wirtschaft befindet sich derzeit noch in einer schwierigen Phase.