Frage von Gerhard S. • 20.03.2025

Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat
Die AfD hat sich mehrfach für eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln eingesetzt.