Antwort 26.07.2024 von Hakan Demir SPD
Eine Niederlegung einer ausländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Einbürgerung in Deutschland ist nicht möglich.
Eine Niederlegung einer ausländischen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Einbürgerung in Deutschland ist nicht möglich.
Der Auswahlprozess für neue Richter bestimmt sich danach, ob ein Richter an das Bundesverfassungsgericht oder an einen obersten Gerichtshof des Bundes berufen werden soll.