Frage von Susanne S. • 20.08.2024

Antwort ausstehend von Gerrit Huy AfD
Diese steuerlichen Maßnahmen wurden im Jahr 2020 durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz eingeführt bzw. geändert.
Da in Ihrem Fall die Kinder nicht "miteingebürgert" wurden, müssen Sie wie Sie bereits geschrieben haben eigenständige Anträge für jedes Kind stellen. Wenden Sie sich für das Verfahren am besten direkt an Ihre lokale Einbürgerungsbehörde.
Die Koalitionsparteien der Ampelregierung haben konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und um Tiere in Deutschland besser zu schützen.