(...) In Ihrer Nachricht nehmen Sie Bezug auf eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster in einem Eilverfahren. In diesem Beschluss kommt das Oberverwaltungsgericht Münster zu dem Ergebnis, dass das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten nicht mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, so dass eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aussteht. (...)
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