Antwort 21.12.2013 von Andrea Nahles SPD
Sehr geehrter Herr Meurer,
Sehr geehrter Herr Meurer,
(...) Letztlich wird man nur in solchen Fällen auf Vorratsdatenspeicherungen zurückgreifen dürfen, in denen ein Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter mit milderen Mitteln nicht zu erreichen ist. Dabei bedürfen die Rechte der Berufsgeheimnisträger besonderer Beachtung. (...)
Sehr geehrter Frau Gaier,