(...) der Deutsche Bundestag hat entschieden, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung grundsätzlich an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten zu orientieren. Als vergleichbar mit Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. (...)
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(...) Sie dürfen Kinderfreibetrag nicht mit Kinderzuschlag verwechseln. (...) Ab 2009 werden durch die geänderten Regelungen 106.000 Familien mit 250.000 Kindern anstatt bislang 36.000 Familien mit 100.000 Kindern erreicht. (...)
(...) Übrigens: Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung müssen die Abgeordneten ihre Diäten voll versteuern und die Abgeordneten erhalten auch keine jährlichen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein 13. Monatsgehalt. (...)
(...) Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wechsel sind zwar gegeben, das Problem des Wechsels liegt bei den mangelnden Anbieter-Angeboten. Überregionale Anbieter bieten in der Regel keinen verbilligten Nachtstrom, sondern nur Einheitstarife für den ganzen Tag. Das liegt daran, dass die Gebühren, die der Anbieter für das Durchleiten des Stroms an den lokalen Versorger zahlen muss, zu hoch sind, um billigen Nachtstrom anbieten zu können. (...)
(...) Der Atomwaffensperrvertrag steckt in einer Krise. Nicht nur dass die sogenannten "offiziellen Atommächte" bei der Realisierung von Artikel IV des NPT (Verpflichtung zur vollständigen nuklearen Abrüstung) bislang versagt haben, sondern der Vertrag wird durch bilaterale Deals wie dem zwischen der USA und Indien weiter entwertet. (...)