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Engelbert Wistuba
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Frage von Daniel S. •

Frage an Engelbert Wistuba von Daniel S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Herr Wistuba,

Sich haben Sie Verständnis, wenn ich als Wähler Ihnen zu diesem Thema eine Frage stelle.
Wie stehen sie zu diesem Thema Diätenerhöhung und warum verknüpfen einige Kollegen von Ihnen die neueste geplante Erhöhung mit den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst?
Dies ist für mich, einer der selbst Bezüge aus dem öffentlichen Topf bezieht, in keinster Weise nachvollziehbar. Sie als Abgeordneter erhalten Diäten und sind an Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes in keinster Weise verbunden.
Ich selber als Berufssoldat habe fast 10 Jahre Bezüge bekommen die im sogenannten OST_BESOLDUNGSGESETZ festgehalten waren.Und habe die gleiche Leistung wie ein Soldat im Westen geleistet.
Eine neuere Anpassung ihrer Diäten sind für mich in Hinblick auf die Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst nur schwer nachvollziehbar. Und ich denke mit dieser Meinung stehe ich nicht allein da.

Ich würde mich sehr über eine persönliche Meinung Ihrerseits freuen.

Hochachtungsvoll

Schneider

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.5.2008 zum Thema Diäten der Abgeordneten.

Abgeordnete haben nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung ("Diät").

Die Diäten oder wie es im Grundgesetz heißt die "Entschädigung" der Abgeordneten sind eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen sich politisch engagieren, die es sich finanziell leisten können. Wir brauchen daher eine angemessene Abgeordnetenentschädigung.

Was angemessen ist, ist in der Öffentlichkeit ein kontrovers diskutiertes Thema. Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen 150.000 und 250.000 Bürger in ihrem Wahlkreis repräsentieren und vertreten sollen?

Das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst müssen entscheiden. Selbst über die Höhe des einem zustehenden Geldes zu entscheiden, ist nicht einfach. Nicht zuletzt deshalb hat es in den vergangenen 30 Jahren 13 Nullrunden für die Abgeordneten gegeben.

Die damit verbundene immer weitere relative Absenkung der Entschädigung der Abgeordneten kann aber auch nicht richtig sein.

Der Bundestag hat daher in 2007 eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung verabschiedet. Die Entschädigung der Abgeordneten soll sich an dem Gehalt anderer Amtsinhaber mit ähnlicher Verantwortung und Belastung orientieren. Als Richtgröße sollen die Bezüge von Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern gelten. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6.

Um die Abgeordnetenentschädigung auf diese Vergütung anzuheben wurde entschieden, die Entschädigung in zwei Schritten anzuheben: Zum 1. Januar 2008 wurde die Abgeordnetenentschädigung um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Das entspricht dem Stand von R6 im Jahr 2007.

Zugleich wurde die Steigerungsrate für die Altersversorgung von 3 auf 2,5 Prozent pro Mandatsjahr abgesenkt. Während früher ein Abgeordneter nach 8 Mandatsjahren bereits 35 Prozent der Abgeordnetenentschädigung als Altersversorgung erhielt, waren es nach 1995 nur 24 Prozent, seit 2008 sind es nur noch 20 Prozent.

Nun haben die Tarifpartner im April 2008 einen Tarifabschluss erreicht, mit dem die Gehälter im öffentlichen Dienst in 2008 um 50 Euro zuzüglich 3,1 Prozent und in 2009 um weitere 2,8 Prozent steigen. Es ist daher folgerichtig, dass der Tarifabschluss auf die Beamten und Pensionäre des Bundes übertragen und damit deren Bezüge entsprechend erhöht werden.

Damit kommt es nun aber zum ersten Mal zu einer Anpassung, wie sie in 2007 bei der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung vorgesehen wurde. Denn mit der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten steigt auch die Besoldung eines Bürgermeisters einer kleinen Stadt mit B6 bzw. die Besoldung eines einfachen Bundesrichters mit R6. Die jetzt vorgesehene Anpassung der Abgeordnetenentschädigung vollzieht dieses Ergebnis nach.

Damit steigt die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2009 um weitere 278 Euro (3,63 Prozent) auf 7.946 Euro und zum 1. Januar 2010 um 213 Euro (2,68 Prozent) auf 8.159 Euro. Das entspricht dem Tarifabschluss von Verdi für den öffentlichen Dienst. Im Ergebnis wird die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2010 genau dem dann erhöhten Niveau von B6 bzw. R6 entsprechen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Allerdings: Die Anpassung erfolgt zeitlich versetzt um ein Jahr später als bei den Beamten. Auch wird die von Verdi für 2009 erreichte Einmalzahlung von 225 Euro nicht berücksichtigt.

Übrigens: Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung müssen die Abgeordneten ihre Diäten voll versteuern und die Abgeordneten erhalten auch keine jährlichen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein 13. Monatsgehalt. Dabei wird es auch bleiben. Dies aber nur am Rande.

Gleichwohl ist festzustellen: Es handelt sich um eine ordentliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Die Anpassung orientiert sich an einem klaren, nachvollziehbarem Maßstab: Die Entschädigung steigt nur dann, wenn sich die Vergütung vergleichbarer Bürgermeister und Bundesrichter ändert. Dies gilt übrigens für die Zukunft auch dann, wenn Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst ausbleiben. Dann kann es selbstverständlich auch keine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Engelbert Wistuba MdB