(...) Im Bereich der ambulanten Pflege gilt, dass Personen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf den zusätzlichen Betreuungsbetrag nach § 45b SGB XI (bis zu 100 Euro bzw. 200 Euro monatlich) neben Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie zugelassenen Pflegediensten auch für Kosten von nach Landesrecht anerkannten regionalen Betreuungs- und Entlastungsangeboten, so genannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45c SGB XI, in Anspruch nehmen können. (...)
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 23.11.2009 von Annette Widmann-Mauz CDU
Antwort ausstehend von Dieter Wiefelspütz SPD
Antwort 18.09.2009 von Kerstin Griese SPD
(...) Die SPD fordert in ihrem Regierungsprogramm deshalb, den Unterhaltsvorschuss zu flexibilisieren. Priorität hat es jedoch, den Unterhaltsanspruch konsequent durchzusetzen, damit der Vorschuss erst gar nicht in Anspruch genommen werden muss. (...)
Antwort ausstehend von Sigmar Gabriel SPD
Antwort 21.09.2009 von Wolfgang Schäuble CDU
(...) Übersichtsaufnahmen bei Demonstrationen dienen der Gefahrenabwehr bzw. der Verfolgung von Straftaten von Teilnehmern. (...)
Antwort ausstehend von Jerzy Montag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN