Antwort 14.09.2023 von Frank Imhoff CDU
Bestrebungen, die sich gegen die unabänderlichen obersten Wertprinzipien unserer Demokratie richten, müssen von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden.
Bestrebungen, die sich gegen die unabänderlichen obersten Wertprinzipien unserer Demokratie richten, müssen von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden.
Der Bundesverfassungsschutz hat zumindest Teile der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft, die gesamte AfD gilt beim Verfassungschutz zumindest als rechtsextremistischer Verdachtsfall.