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Das Grundgesetz schützt die Freiheit der politischen Betätigung und das Parteienprivileg. Ein Parteiverbot ist u.a. dann möglich, wenn eine Partei aktiv und aggressiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft.
nach bisherigen Erkenntnissen handelte es sich um ein privates Treffen.
Die aktuellen Entwicklungen im ÖPNV zeigen deutlich, dass die Videoüberwachung weder präventiv noch repressiv eine große Wirkung entfaltet, was übrigens auch den Stand der bestehenden Studienlage widerspiegelt.