Antwort 14.05.2025 von Matthias Kollatz SPD
Das Ziel des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens ist eine rechtliche Klärung. Eine Regelung, die nur in einem Bundesland gilt, ist nicht erstrebenswert.
Das Ziel des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens ist eine rechtliche Klärung. Eine Regelung, die nur in einem Bundesland gilt, ist nicht erstrebenswert.
Die Fläche der ehemaligen FHTW sollte im Rahmen der Planungen zum Stadtquartier Blankenburger Süden eine zentrale Rolle einnehmen.
Ja, ich unterstütze die Bündelung der Datenschutzaufsicht bei einer zentralen (Bundes-) Behörde, da sich nach meiner Einschätzung die unterschiedliche Handhabung und Auslegung der gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern nicht bewährt hat