Antwort 19.05.2026 von Jan Lehmann SPD
Ich sehe grundsätzlich Reformbedarf bei den Staatsanwaltschaften, halte jedoch andere Reformen, wie den Schutz des Landesverfassungsgerichts, für dringlicher.
Ich sehe grundsätzlich Reformbedarf bei den Staatsanwaltschaften, halte jedoch andere Reformen, wie den Schutz des Landesverfassungsgerichts, für dringlicher.
Kein Regelungsbedarf in Berlin die Zuständigkeit für den europäischen Haftbefehl zu ändern.
Die beiden von Ihnen geäußerten Kritikpunkte habe ich bereits - gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der CDU aus anderen Landtagsfraktionen - an die Bundesebene adressiert.
Änderung am Berliner IFG dient vor allem dem Schutz kritischer Infrastruktur nach dem Stromanschlag vom Januar 2026