Jeder Fall von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung ist absolut inakzeptabel, und meine Fraktion und ich verurteilen solche Taten auf das Schärfste. Allerdings muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angesprochenen Fragen in der Zuständigkeit des Bundestags liegen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die betroffenen Frauen und Mädchen haben ein Recht auf lückenlose Aufklärung, strafrechtliche Konsequenzen und Gerechtigkeit. Sollten sich daraus Hinweise auf Opfer mit Deutschlandbezug, auf strafrechtlich relevante Sachverhalte oder auf Versuche politischer Einflussnahme ergeben, muss dies aufgeklärt werden.
Sollten sich konkrete Hinweise auf Straftaten oder Bezüge zu Berliner Einrichtungen oder Personen ergeben, sind die zuständigen Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, diesen konsequent nachzugehen. Als regierende Fraktion im Abgeordnetenhaus nutzen wir selbstverständlich unsere parlamentarischen Kontrollrechte, um Transparenz herzustellen und die Arbeit der Landesbehörden zu begleiten.
Die Seite wurde offensichtlich abgeschaltet, was mir nicht bekannt war. Ich werde die Verlinkung rausnehmen lassen.
Unabhängig davon steht es betroffenen Personen selbstverständlich frei, sich an zuständige Aufsichtsbehörden, Gerichte oder – sofern sie einen Verstoß gegen Unionsrecht sehen – auch an Organe der Europäischen Union zu wenden.