Antwort 19.09.2012 von Oliver Friederici CDU
(...) Ansprüche aus Mehrarbeit sind mittels eines an den Dienstherrn gerichteten Antrages geltend zu machen. Dieser Antrag wird sodann vom Dienstherrn beschieden. (...)
(...) Ansprüche aus Mehrarbeit sind mittels eines an den Dienstherrn gerichteten Antrages geltend zu machen. Dieser Antrag wird sodann vom Dienstherrn beschieden. (...)
(...) Selbst verstehe ich die in Ihrer Äußerung des letzten Absatzes zusammengefasste Verbitterung über die Entlohnung des Flughafen-Chefs. Ich kann das gut nachvollziehen - nur ist der Vertrag nicht unter Beteiligung der CDU so ausverhandelt und abgeschlossen worden. (...)