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Das von Ihnen gewünschte Gesetz gilt seit langem. So sieht § 90 a BGB vor, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Vorschriften geschützt werden.
Ob ein starres Verbot tatsächlich der richtige Weg ist - dies wirft beispielsweise die Frage nach der effektiven Kontrolle auf - oder ob es anderer Maßnahmen bedarf, um den Umgang mit Social-Media altersgerecht zu gestalten, muss in nächster Zeit dringend geklärt werden. Ich verspreche Ihnen, mich für eine Änderung der jetzigen Situation einzusetzen, die die Belange unserer Kinder in ernsthafter und wirksamer Form verbessert.
Ich habe auch als Abgeordnete nachgefragt, ob das Kultusministerium sich bei Ihnen gemeldet hat, was es wohl getan hat. Ich habe nochmal nachgefragt, ob und wie die Schule Ihres Sohnes mit dem Schicksal Ihres Sohnes umgegangen ist.