Antwort 04.06.2025 von Joachim Herrmann CSU
Ich möchte jedoch klarstellen, dass ich als bayerischer Innenminister nicht direkt an den Entscheidungen des EU-Parlaments oder der EVP beteiligt bin.
Ich möchte jedoch klarstellen, dass ich als bayerischer Innenminister nicht direkt an den Entscheidungen des EU-Parlaments oder der EVP beteiligt bin.
Gleichzeitig möchte ich Sie vorab darauf hinweisen, dass die Festlegung von Strafrahmen im Strafgesetzbuch (StGB) in die Zuständigkeit des Bundes fällt.
Auf unserem Bundesparteitag Ende Juni haben wir unsere klare Haltung zum Nahost-Konflikt nochmals bekräftigt.
Für den Bereich der Feuerwehren erfolgt die Verteilung der Fluthelferabzeichen über die Kreisverwaltungsbehörden.