Antwort 16.09.2025 von Jochen Kohler CSU
Über die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts entscheidet ausschließlich der Bundestag beziehungsweise der Bundesrat. Der Bayerische Landtag ist daran nicht beteiligt.
Über die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts entscheidet ausschließlich der Bundestag beziehungsweise der Bundesrat. Der Bayerische Landtag ist daran nicht beteiligt.
Als Mitglied des Bayerischen Landtags bin ich an der Wahl der Richter für das Bundesverfassungsgericht nicht beteiligt
Bitte wenden Sie sich daher zur Beantwortung Ihrer Frage an das Landtagsamt des Bayerischen Landtages