
Das demokratiefeindliche Gedankengut verschwindet ja nicht mit dem Verbot einer demokratiefeindlichen Partei, zumal deren Anhänger inzwischen eine relevante Größe sind.
Das demokratiefeindliche Gedankengut verschwindet ja nicht mit dem Verbot einer demokratiefeindlichen Partei, zumal deren Anhänger inzwischen eine relevante Größe sind.
Das demokratiefeindliche Gedankengut verschwindet ja nicht mit dem Verbot einer demokratiefeindlichen Partei, zumal deren Anhänger inzwischen eine relevante Größe sind.
Ich stimme Ihnen zu, dass ein Verbot geprüft werden muss
Ich stimme Ihnen zu, dass ein Verbot geprüft werden muss
Es gilt, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beobachtung der AfD als Verdachtsfall abzuwarten, um stichhaltiger und für ein denkbares Verbotsverfahren nach Art. 21 GG vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auch rechtssicher die Aktivitäten der Partei und ihres Personals beurteilen zu können
Es gilt, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beobachtung der AfD als Verdachtsfall abzuwarten, um stichhaltiger und für ein denkbares Verbotsverfahren nach Art. 21 GG vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auch rechtssicher die Aktivitäten der Partei und ihres Personals beurteilen zu können