Antwort ausstehend von Horst Arnold SPD
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Antwort ausstehend von Christian Hierneis BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 27.02.2024 von Alexander Hold FREIE WÄHLER
Das demokratiefeindliche Gedankengut verschwindet ja nicht mit dem Verbot einer demokratiefeindlichen Partei, zumal deren Anhänger inzwischen eine relevante Größe sind.
Antwort 02.12.2024 von Joachim Konrad CSU
Es gibt gute Gründe, ein Verbotsverfahren genau abzuwägen
Antwort 18.01.2024 von Thomas Huber CSU
Es gilt, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beobachtung der AfD als Verdachtsfall abzuwarten, um stichhaltiger und für ein denkbares Verbotsverfahren nach Art. 21 GG vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auch rechtssicher die Aktivitäten der Partei und ihres Personals beurteilen zu können
Antwort 19.01.2024 von Doris Rauscher SPD
Ich stimme Ihnen zu, dass ein Verbot geprüft werden muss