Antwort 07.08.2025 von Gabriele Triebel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Freistaat Bayern könnte Batteriespeicher, die netzdienlich sind oder sich auf 20 kV-Ebene befinden, verfahrensfrei stellen.
Der Freistaat Bayern könnte Batteriespeicher, die netzdienlich sind oder sich auf 20 kV-Ebene befinden, verfahrensfrei stellen.
Das ist eine kommunale Frage. Der Nürnberger Stadtrat hat das zu entscheiden. Deshalb möchte ich mir nicht anmaßen, meine persönliche Meinung als die einzig Richtige zu sehen.
Der Ausbau des Frankenschnellwegs ist nach langen Verfahren inzwischen höchstgerichtlich bestätigt, sodass es nun gilt, dieses Urteil zu akzeptieren.
