
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Das Bayerische Staatsministerium der Justiz darf wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit weder gerichtliche Verfahren überprüfen noch gerichtliche Entscheidungen abändern oder aufheben. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Aus diesem Grund bewertet das Bayerische Staatsministerium der Justiz gerichtliche Entscheidungen auch nicht.

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag lehnt die Einführung einer Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung, die auch als „Hamburger Modell“ bekannt ist, ab.

Die wegen Veränderungen in der Lehrerbildung seit 1. Januar 2024 schrittweise begonnene Anhebung der Eingangsbesoldung im Grund- und Mittel-schullehrkräftebereich nach der Besoldungsgruppe A 13 hat keine Auswirkung auf die besoldungsrechtlichen Einstufungen der Fach- und Förderlehr-
kräfte.

Vielen Dank für Ihre Frage vom 23.01.2025.

Ja, ich fordere Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung auf auf einen Antrag zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD hinzuwirken.