
Ein Umstieg auf 765 kV würde massive Investitionen in neue Leitungen, Umspannwerke und Schaltanlagen erfordern, da bestehende Anlagen nicht einfach auf die höhere Spannung umgerüstet werden können.
Ein Umstieg auf 765 kV würde massive Investitionen in neue Leitungen, Umspannwerke und Schaltanlagen erfordern, da bestehende Anlagen nicht einfach auf die höhere Spannung umgerüstet werden können.
Nach einem Beratungsprozess beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur Hilfsmittelrichtlinie wurden nach meiner Kenntnis konkrete gesetzliche Änderungen im Mai des vergangenen Jahres in den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) aufgenommen. Dies war ein erster wichtiger Schritt. Sie fragten insbesondere, ob das Gesetz noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar verabschiedet wird.
Die Eröffnung einer Asylbewerberunterkunft in der Nachbarschaft begründet meiner rechtlichen Einschätzung nach als solche keinen zur Mietminderung berechtigenden Sachmangel.
Eine Beratung zu einzelnen konkreten rechtlichen Anliegen darf ich aus rechtlichen Gründen hier nicht vornehmen
Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.