Gesetzesänderungen bedürfen eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Somit kann Bayern das Erbschaftsteuerrecht nicht allein ändern.
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Antwort 15.12.2025 von Joachim Herrmann CSU
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Antwort 23.01.2026 von Anton Schuberl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Da werden wir in den nächsten Monaten hoffentlich gute Fortschritte erreichen können.
Antwort 02.12.2025 von Ulrike Scharf CSU
Die spezifischen Belange von kinderlosen, unverheirateten Personen und Singles werden im Rahmen der familien- und sozialpolitischen Maßnahmen selbstverständlich mitberücksichtigt, stehen jedoch nicht im Fokus des StMAS
Antwort 03.12.2025 von Thorsten Glauber FREIE WÄHLER
Es werden seitens der uNB – wo aus naturschutzfachlicher Sicht beispielsweise zum Schutz von Wildbienen notwendig – weiterhin Maßnahmen zur Eindämmung der Asiatischen Hornisse erfolgen. Ergänzend zu dem Management- und Maßnahmenblatt entwickelte die Bayerische Staatsregierung unter der Federführung des Landwirtschaftsministeriums einen „Aktionsplan Vespa velutina“.
Antwort 08.12.2025 von Christian Bernreiter CSU
Die Antworten finden sich im Grundsatzprogramm der CSU.