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Die Idee 'Bayerische Wasserkraft in bayerische Hand' ist ein interessantes Konzept, das die regionale Verantwortung und Wertschöpfung in den Vordergrund stellt

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz darf wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit weder gerichtliche Verfahren überprüfen noch gerichtliche Entscheidungen abändern oder aufheben. Die Gerichte sind nach Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Aus diesem Grund bewertet das Bayerische Staatsministerium der Justiz gerichtliche Entscheidungen auch nicht.

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag lehnt die Einführung einer Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung, die auch als „Hamburger Modell“ bekannt ist, ab.