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(...) Ja, zu meinem eigenen großen Bedauern war es mir tatsächlich an diesem Tag nur zum Teil möglich, an der Plenarsitzung teilzunehmen, da ich eine andere terminliche Verpflichtung im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit nachgehen musste während dieser Abstimmung den Empfang einer Besuchergruppe auf Einladung des Landtagsamts. Selbstverständlich ist die Teilnahme an den Vollversammlungen des Landtags verpflichtend und wir versuchen gerade als relativ kleine Fraktion, soweit als möglich an allen Abstimmungen vollzählig teilzunehmen. (...)

(...) Leider war ich vor knapp einem Jahr bei der Abstimmung verhindert -die genauen Gründe konnte ich heute nicht mehr recherchieren. Ich setze mich sehr stark gegen TTIP, CETA und TISA ein. Auf kommunaler Ebene werden wir in meinem Stimmkreis geschlossene Resolutionen einbringen. (...)

(...) 2 BV sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet und nicht an Aufträge gebunden. Insofern kann es auch keine verbindliche Regel geben, die einem Abgeordneten ein Abstimmungsverhalten vorschreibt. (...)

(...) Auch wenn die von Ihnen beanstandete Abstimmung schon fast ein Jahr zurückliegt, kann ich Ihnen mitteilen, dass ich an diesem Tag deshalb nicht an der Sitzung des Bayerischen Landtags teilnehmen konnte, da zeitgleich die konstituierende Sitzung des Landsberger Stadtrats, dem ich seit 2002 angehöre, stattgefunden hat. In dieser Sitzung, deren Terminierung nicht von mir beeinflusst werden konnte, wurden die Weichen für die sechsjährige Wahlperiode gestellt. (...)
