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Es wird sich zeigen, in welchem Umfang die Vorhaben des Koalitionsvertrags in dieser Legislaturperiode realisiert werden können, da der Haushalt angesichts der aktuellen Wirtschaftslage unter fiskalischem Vorbehalt steht.
Wie die Interessen von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen am besten vertreten werden können, ist der SPD und mir ein wichtiges Anliegen.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht abgeschafft werden soll.
ich sehe das genauso wie Sie. Die Vorschläge der Regierung in Berlin zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes sind erschreckend. Ganz konkrete Skandale, die durch dieses Gesetzt aufgedeckt wurden, wären damit so nicht mehr nachzuverfolgen.
Über Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz entscheidet der Bund. Transparenz und Datenschutz müssen dabei ausgewogen berücksichtigt werden.