Die konkrete Vergütung für ambulante Psychotherapie wird auf Bundesebene durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen – insbesondere die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband – vereinbart. Auf Landesebene haben wir darauf nur begrenzten direkten Einfluss.
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Trotz der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist für die SPD klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen weder zu Lasten der Psychotherapeut:innen noch der Patient:innen gehen. Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion die ausstehenden Antworten und Vorschläge des Ministeriums prüfen und sich dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.
Psychische Gesundheit muss denselben Stellenwert haben wie körperliche Gesundheit. Dazu gehört eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.
Aus unserer Sicht sind nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen, statt pauschaler Kürzungen notwendig. Auf Bundesebene ist daher z.B. eine neue Bedarfsplanung aus unserer Sicht überfällig.
Hier herrscht der übliche Fortgang mit bald anstehenden Sondierungen und Koalitionsverhandlungen, sodass Ihre Sorgen unbegründet sind.
Koalitionsverhandlungen dauern so lange, bis eine tragfähige Grundlage steht. Aktuell haben CDU und Grüne noch keine Gespräche begonnen.