Die Wahlprüfung in Deutschland folgt klar geregelten und rechtsstaatlich abgesicherten Verfahren
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Der Einspruch des BSW auf Neuauszählung wird im Wahlprüfungsausschuss vorrangig behandelt
Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag. Dieser prüft unabhängig und sorgfältig, ob die Wahl korrekt verlief. Unsere grüne Fraktion vertraut auf dieses bewährte Verfahren und bringt sich im Ausschuss ein.
Erstens braucht es ein zielgenaueres Sozialsystem. Zweitens braucht es einen deutlicheren Unterschied, ob man arbeitet oder nicht. Das fehlt heute zu oft. Und es braucht auch mehr und kostengünstigeren Wohnraum.
Der Schutz von Patientinnen und Patienten sowie von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen muss höchste Priorität haben.
Ich stimme Ihnen da zu. Gerade das Personal im Gesundheitsbereich ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft.