Antwort 05.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Soweit ein grundsätzlich bestehender Rentenanspruch zum Beispiel aus Gründen der Einkommensanrechnung nicht zur Auszahlung kommt, besteht kein Anspruch auf die Energiepreispauschale.
Soweit ein grundsätzlich bestehender Rentenanspruch zum Beispiel aus Gründen der Einkommensanrechnung nicht zur Auszahlung kommt, besteht kein Anspruch auf die Energiepreispauschale.
siehe Antwort vom 26.09.22
Nein, Umwelt- und Klimaschutz bleiben nicht auf der Strecke. Das Gegenteil ist der Fall.
Um diese durch Kaminöfen verursachte Feinstaubbelastung weiter abzusenken, müssen Altanlagen konsequenter kontrolliert und umgerüstet oder ausgetauscht werden.
Finanzielle Zuschüsse für neue Holz- und Pelletöfen werden künftig an verschärfte technische Anforderungen geknüpft.
Reparationsfrage ist völkerrechtlich abgeschlossen