Da es hierbei um eine konkrete Regelung der bayerischen Staatsregierung geht, lässt sich die Situation jedoch nicht 1:1 auf Baden-Württemberg übertragen.
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Die in Baden-Württemberg verhängten Bußgelder sind bisher nicht in ihrer Allgemeinheit gerichtlich angefochten worden, so dass sich die Frage der Rückzahlung in Baden-Württemberg derzeit nicht stellt.
Wenn man pauschal alle Bußgelder zurückzahlen würde, wäre es - anders als beim Beispiel in Bayern - gerade kein positives Signal
In Bayern werden nicht sämtliche erhobenen Bußgelder zurück erstattet, die im Rahmen der damaligen Allgemeinverfügungen fällig wurden - es geht lediglich um die Bußgelder, die in Bayern zu Unrecht verlangt wurden.
Sollte je festgestellt werden, dass jene Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg ganz oder teilweise unverhältnismäßig waren, setzen wir als FDP uns für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein
Da Sie Herrn Theurer angeschrieben haben, bitte ich Sie, sich direkt mit ihm in Verbindung zu setzen