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sollten Sie meinen, Grund zu der Annahme haben, von ungerechtfertigter Gewalt in den von Ihnen beschriebenen Zusammenhängen betroffen zu sein, steht Ihnen jederzeit der Rechtsweg offen - in einer in Gestalt der Judikative (Rechtsprechung) von der Exekutive (hier Polizeiorgane) unabhängigen Instanz.
die Ampel-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag auf die Einsetzung eines/einer Bundespolizeibeauftragten geeinigt.
Wir brauchen eine Demokratisierung der Sicherheitsbehörden, ein grundsätzliches Umdenken im Selbstverständnis der Polizei, Transparenz und Überprüfbarkeit.
Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, jedem Verdacht einer Straftat nachzugehen, auch wenn sich der Vorwurf gegen Polizisten oder andere Beamte richtet.
Vergewaltigung ist ein besonders schweres Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu fünfzehn Jahren bestraft werden kann.
Aktuell gibt es tatsächlich einen Förderengpass.