Antwort 14.05.2024 von Nela Riehl Volt
Es sei vorangestellt, dass das Existenzrecht Israels niemals in Frage gestellt werden darf.
Es sei vorangestellt, dass das Existenzrecht Israels niemals in Frage gestellt werden darf.
EU Delegationen sollten da sitzen, wo die politische und diplomatische Arbeit geleistet wird.
Nein, selbstverständlich nicht.
Die Frage der Verlegung des Sitzes der EU-Delegation von Ramat Gan nach Jerusalem ist komplex und erfordert eine sorgfältige Abwägung verschiedener Faktoren.
Nein, Hilfszahlungen sollen an solche Organisationen nicht gezahlt werden
Wichtiger ist dafür Sorge zu tragen, dass Hilfszahlungen gezielt den Menschen in den Empfangsländern zur Gute kommen und dafür zu Sorgen, dass Hilfszahlungen nicht veruntreut werden können