Wir werden das Anbindehaltungsverbot mit der Novelle des TSG einführen. Es gelten Ausnahmen für kleinere Rinderbetriebe sowie eine 10-jährige Übergangszeit.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ein Gesetz, das Tierhalter frustriert und sie möglicherweise dazu zwingt, aus der Produktion auszusteigen oder die Tierhaltung in größere Betriebe oder ins Ausland zu verlagern, würde letztlich das Gegenteil dessen bewirken, was wir erreichen wollen.
Die CDU/CSU lobt Deutschlands Tierschutzgesetz, fordert EU-weite Harmonisierung und warnt vor negativen Auswirkungen geplanter Änderungen auf die heimische Land
Tiertransporte in Drittländern unterstehen nicht der nationalen Gesetzgebung. Daher können wir solche Verbote zwar begrüßen, aber nicht rechtlich umsetzen.
Wir sind in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Überzeugung, dass Deutschland bereits eine Vorreiterrolle im Tierschutz einnimmt.
Das Ziel muss weiterhin eine Zweistaatenlösung sein, in der dann auch das Westjordanland berücksichtigt wird.