Insbesondere bei der Umsetzung und dem Vollzug der Vorschriften gibt es aber noch Defizite, die behoben werden müssen. Deshalb werden wir uns als SPD-Bundestagsfraktion in den anstehenden parlamentarischen Verhandlungen zur Novellierung des Tierschutzgesetzes im September einsetzen, das Wohl und den Schutz von Tieren zu verbessern.
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Das Thema Tiertransporte in Drittländer wird in der Novelle zum Tierschutzgesetz nicht behandelt, da dies rechtlich in Deutschland nicht umsetzbar ist.
Ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Kühen sehen wir nicht als notwendig an, da Anbindehaltung im Grunde genommen ein Auslaufmodell ist.
Ein Verbot von Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU ist derzeit nicht Bestandteil des Gesetzesentwurfes. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schränkt Tiertransporte allerdings schon seit letztem Jahr über die Rücknahme deutscher Veterinärbescheinigungen ein.
Sehr gerne nehme ich an dieser Veranstaltung teil! Ich freue mich, das Engagierte Menschen in unserem Landkreis so etwas veranstalten.

leider kann ich am 16.08.2024 nicht teilnehmen, da ich an diesem Tag eine Ausbildung für das THW durchführe.