Ärztliche Gutachterinnen und Gutachter sind verpflichtet, ihre medizinischen Kenntnisse stets auf dem aktuellen Stand zu halten und sich regelmäßig fortzubilden
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Wir haben im Landtag einem Gesetzesentwurf zugestimmt, durch den es einfacher wird, auch im Ruhestand beruflich aktiv zu bleiben, ohne eine Kürzung der Pension befürchten zu müssen.
Ich darf ich Sie an Herrn MdB Thomas Silberhorn aus Ihrem Wahlkreis verweisen
Gerne verweise ich Sie auf den Artikel des SPIEGEL
Ihre Frage nach den Pensionen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings muss man berücksichtigen, dass das Beamtenverhältnis andere Verpflichtungen mit sich bringt als eine Anstellung – etwa ein Streikverbot oder besondere Treuepflichten gegenüber dem Staat.
Ein Großteil der parlamentarischen Detailarbeit findet nicht im Plenarsaal statt, sondern in diesen Gremien, in denen die Gesetzesvorbereitung und die inhaltliche Auseinandersetzung stattfinden