
Antwort 12.09.2005 von Andreas Koroschetz NPD
Werter Herr Schmitz,

Werter Herr Schmitz,
Nach Auskunft der Verwaltung der Stadt Braunschweig war eine Ausschreibung nicht erforderlich, da der Grundstückswert von einem qualifizierten Sachverständigen gemäß den einschlägigen Bestimmungen ermittelt worden ist.
Sehr geehrter Herr Schwarz,

Herr Kühne,
Sehr geehrter Herr Funk,

Sehr geehrte Frau Öhlschlägel,
zunächst vielen Dank für das Kompliment, das Sie mir machten, weil ich die Fragen relativ schnell beantworte.