Antwort 10.03.2006 von Jürgen Barth SPD
Eine Zwangseingemeindung kann und darf nicht das Ziel einer Landesregierung sein.
Eine Zwangseingemeindung kann und darf nicht das Ziel einer Landesregierung sein.

Sehr geehrte Frau Schabnam Ahmadi,
wir sehen die Frau, von Gottes Wort her, als gleichwertig mit dem Mann.

Hallo Julia,
Sehr geehrter Herr Tümmler,
Sehr geehrter Herr Tümmler,
Sehr geehrter Herr Erdelmeier,