Antwort 30.05.2006 von Wolfgang Beuß CDU
Sehr geehrte Frau Großmann,
ich habe Ihre abschließenden Ausführungen zur Kenntniss genommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Beuß
Sehr geehrte Frau Großmann,
ich habe Ihre abschließenden Ausführungen zur Kenntniss genommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Beuß
Guten Tag Herr Meinberg,
Sehr geehrter Herr Dr. Breil,
Sehr geehrter Herr Behrschmidt,
auch wenn ich in Ihrer Mail keine Frage erkennen kann, möchte ich Ihnen dennoch antworten:
Sehr geehrter Herr Behrschmidt,
die Abgeordneten haben auch nach dem jetzigen Wahlrecht die Möglichkeit eine Rückmeldung der Wählerschaft auf die geleistete Arbeit zu erhalten.
Sehr geehrter Herr Behrschmidt,