Frage von Hartmut T. U. • 14.08.2005

Antwort von Garrelt Duin SPD • 26.08.2005
Moin Herr Ukena,
Moin Herr Ukena,
Herr j Antifavoran,
Bei dem Geschädigten handelt es sich nicht um ein Kind, da Personen ab dem 14 Lebensjahr als Jugendliche gelten.
Sehr geehrter Herr Neuwirth,
Sehr geehrter Herr Müller-Wolff,
Sehr geehrter Herr Müller-Wolff,
Sehr geehrter Herr Müller-Wolff,
herzlichen Dank für Ihre Mail, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.