Antwort 07.08.2006 von Gönül Glowinski FDP
Guten Tag!
Guten Tag!

Sehr geehrter Herr Morgenstern,
1. grundsätzlich ist das Schild "nur für Anwohner" nicht zulässig. Der Investor hat u. a. die Auflage bekommen, einen öffentlichen Spielplatz zu errichten, damit können auch Ihre Kinder dort spielen.

Sehr geehrter Herr Klug,
Sehr geehrter Herr Fuchs,
Sehr geehrter Herr Fuchs!

Sehr geehrter Herr Eckhard Fuchs,
vielen Dank für Ihre Anfrage.