Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Dezember 2006, in der Sie mich um eine Stellungnahme zu dem aktuellen Thema eines gesetzlichen Rauchverbots baten!
Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Dezember 2006, in der Sie mich um eine Stellungnahme zu dem aktuellen Thema eines gesetzlichen Rauchverbots baten!
(...) Mit Blick darauf, dass nach der Vorstellung unserer Fraktion die Gesamtbevölkerung, also auch alle betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden sollen, sind die Arbeitsergebnisse auf Landesebene derzeit eher enttäuschend. In einzelnen unionsgeführten Bundesländer wie Niedersachsen, dem Saarland und eben auch Nordrhein-Westfalen waren Sonderlösungen im Gespräch, von den aber zumindest Niedersachsen schon wieder abrückte. (...)
(...) Ihre Aussage, dass Frankreich, Spanien, Italien, Portugal, Griechenland und Irland Defizite in ihrem Außenhandel aufgrund mangelnder Anstrengung im Wettbewerb der Globalisierung erleiden, um sich von Deutschland, den Benelux-Ländern, Österreich und Finnland „aushalten“ zu lassen, halte ich für fragwürdig. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Email, in der Sie beklagen, dass Sie als deutscher Bürger aufgrund der Mitversicherung von in der Türkei wohnhaften Familienangehörigen in der deutschen Krankenversicherung diskriminiert werden. Da ich mich zunächst mit den Fachleuten meiner Fraktion und dem Bundesgesundheitsministerium abstimmen musste, kann ich Ihnen erst heute genaue Informationen zum Thema liefern. (...)
(...) Auch zwischen Deutschland und der Türkei gibt es so einen Vertrag, der regelt, dass die Krankenversicherung eines Patienten auch im jeweils anderen Land die Behandlungskosten übernimmt. (...) Ausnahmen für die Eltern gibt es nur in den Verträgen mit der Türkei und einigen Ländern des ehemaligen Jugoslawien. (...)
(...) Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung in Bezug auf den Schutz der Gesundheit und dem damit verbundenen Schutz vor dem Passivrauchen bewusst. Die in der Sommerpause geführte Debatte um einen Gruppenantrag zum Thema Nichtraucherschutz war nicht durch unterschiedliche Zielvorstellungen verursacht, sondern durch unterschiedliche Einschätzung bezüglich der Regelungskompetenzen. Die Antragsteller des Gruppenantrags sahen in ihrem Antrag zu Unrecht eine generelle Bundeszuständigkeit für eine gesetzliche Regelung für den Nichtraucherschutz vor. (...)