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Holger Ortel
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Frage von Klaus T. •

Frage an Holger Ortel von Klaus T. bezüglich Finanzen

Moin Herr Ortel,
wir hatte ja schon vor längerer Zeit Kontakt bezüglich der Wohnmobilsteuer.Was ich jetzt von Ihnen wissen möchte,ist,ob auch Sie die beschlossene Erhöhung,die in meinem Falle immer noch über 150% ausmacht,als Entlastung ansehen.
Wie Ihr Parteikollege Herr Florian Pronold vor der Lesung mir vollmundig mitgeteilt hatte,macht die SPD diese Abzocke nicht mit,aber in der Abstimmung sah das plötzlich ganz anders aus und das Ergebnis können wir jetzt in der Presse lesen. Ich bin mir überhaupt nicht mehr sicher,ob ich irgendeinem Politiker noch etwas glauben kann und stehe damit nicht alleine da.

Seit die grosse Koalition am Reissen ist,werden da in Berlin seltsame Entscheidungen getroffen,Bürgernähe ist ein Fremdwort und die MDBs der Partnerpartei CDU beziehen sich in Antworten noch auf den vor- herigen Gesetzentwurf,der lange vom Tisch ist.
Wissen diese Herren überhaupt,über was sie entscheiden? Scheinbar nicht.

Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich freuen,hatte ich doch früher das Gefühl,Sie zeigten Verständnis für meine Bedenken hinsichtlich der Neubesteuerung von Wohnmobilen.

Freundliche Grüsse,
Klaus Thamfald

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Thamfeld,

Ihre Verärgerung über die finanzielle Mehrbelastung kann ich gut nachvollziehen. Die SPD-Fraktion hat sich immer nachdrücklich für den Verzicht auf diese Kraftfahrzeugsteuererhöhung eingesetzt.

Auslöser der langjährigen Debatte über die Wohnmobilbesteuerung war, wie Sie vermutlich wissen, die Abschaffung des Steuerprivilegs für schwere Geländewagen durch die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2004. Die damalige Änderung der StVZO sahen einige CDU/CSU-regierte Länder als Chance, ab Mai 2005 nicht nur diese Fahrzeuge, sondern auch Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t als Pkw - nach Hubraum und Schadstoffausstoß - und damit um ein Vielfaches höher zu besteuern als zuvor.

Um diese politisch nie beabsichtigte Wirkung zu verhindern, schlug Nordrhein-Westfalen, damals noch unter Ministerpräsident Steinbrück, im April 2005 im Bundesrat vor, alle Wohnmobile nach Gewicht zu besteuern. Die von der SPD-Bundestagsfraktion unterstützte Initiative hätte jedoch zu Steuermindereinnahmen geführt und fand deshalb nicht die Zustimmung der Länder, denen das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer vollständig zusteht. Statt dessen einigten sich die Länder tatsächlich darauf, Wohnmobile kraftfahrzeugsteuerlich ab 2006 generell als Pkw zu behandeln. Die daraus erwarteten Steuermehreinnahmen bezifferte der vom Bundesrat Ende 2005 beschlossene Gesetzentwurf auf 70 Mio. €/Jahr "mit steigender Tendenz in den Folgejahren".

Nicht nur bei Wohnmobilhaltern und ihren Verbänden, sondern auch bei der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundesregierung stieß dieser Vorschlag auf einhellige Ablehnung. Entsprechend schwierig gestalteten sich 2006 die Verhandlungen der Koalitionsfraktionen mit den Ländervertretern über den vorgelegten Gesetzentwurf. Der jetzt gefundene Kompromiss überzeugt steuersystematisch, wie uns auch der ADAC bestätigt:

Mit der Einführung eines gesonderten durchgängigen Tarifs werden wir die sachlich nicht gerechtfertigten Brüche in der bisherigen Besteuerung der Wohnmobile beseitigen und damit die Anreize zur Steuergestaltung durch Auflastung. Die Halter der heute vergleichsweise hoch besteuerten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t werden finanziell begünstigt. Die neue Steuerbemessung nach Gewicht und Schadstoffausstoß orientiert sich an der Lkw-Besteuerung, was der ADAC - als auch umweltpolitisch geboten - selbst vorschlug und jetzt ausdrücklich begrüßt. Und nicht zuletzt erkennen wir mit dem eigenen Tarif die von den Betroffenen vorgetragene besondere Zweckbestimmung der Wohnmobile an, was bei künftigen Änderungen der Kraftfahrzeugsteuer zu beachten sein wird.

Trotzdem hat die Neuregelung in vielen Fällen zu einer höheren steuerlichen Belastung geführt, wogegen sich ja auch Ihre Kritik wendet. Denn es gelang uns zwar, die von den Ländern angestrebten Mehreinnahmen auf 50 Mio. €/Jahr zu begrenzen. Die Steuererhöhung als solche ebenso wie der Zeitpunkt ihres Inkrafttretens war aus Sicht der Länder jedoch nicht verhandelbar. Längere Übergangsfristen wären nach meiner Überzeugung wünschenswert gewesen, um gerade die Halter älterer Wohnmobile der Schadstoffklasse Euro 0 finanziell nicht übermäßig zu belasten. Aber selbst dies wurde von den Landesfinanzministern nicht akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Ortel MdB