(...) Dieser Paragraph lautet: "Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der gesetzlichen Krankenkassen, ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften." Hier ist nicht von teilweise oder sektoraler Prüfung die Rede. In der Begründung heißt es zudem: "Die Regelung stellt im Interesse einer unabhängigen, umfassenden und wirksamen Finanzkontrolle klar, dass der BundesrechnungshoBundesrechnungshofhalts- und Wirtschaftsführung der bundesunmittelbaren und landesunmittelbaren Krankenkassen sowie ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften prüfen kann, wenn diese gesetzlich begründete Zahlungen des Bundes erhalten." Ich denke, dass damit in der Tat ein umfassendes Prüfungsrecht gesetzlich verankert ist. (...)
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Sehr geehrter Herr Bergert,
zunächst möchte ich Ihnen für die ständig aktuelle Fragestellung danken.
(...) nicht das Bundesjustizministerium ist zuständig für das Schornsteinfegergesetz – es ist das Wirtschaftsministerium. Dort werden gerade Eckpunkte zu einer Reform, die im Jahr 2008 in Kraft treten soll, erarbeitet. (...)
Sehr geehrter Herr Leinz,
(...) nicht die Staaten nehmen für Handelsbilanzdefizite Kredite auf, sondern ggf. Unternehmen … (...)
(...) Grundsätzlich gilt: Je weniger Menschen rauchen, umso unproblematischer ist der Schutz von Nichtrauchern – auch in den Bereichen, die gesetzlichen Verboten nicht zugänglich sind wie z.B. das Rauchen in den Privaträumen. Folglich ist es aus meiner Sicht am wichtigsten präventive Maßnahmen zu ergreifen, d.h. (...)