(...) Dies heißt mit anderen Worten: Sollte von dem entsprechenden Gefangenen eine sGefangenenfahr für sein eigenes Leben oder das anderer Gefangener oder Dritter ausgehen, tritt sein Recht auf einen unüberwachten Haftraum zurück. (...)
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(...) Die Gesetzestechnik ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu beanstanden. Es kommt ausschließlich auf den Inhalt der Besonderheiten für den Jugendstrafvollzug an. Dies wurde im Rahmen der bereits durchgeführten Expertenanhörung von den hier vor dem Rechtsausschuss angehörten Experten bestätigt. (...)
Sehr geehrter Herr Dr. Heidemann,
(...) Um neue Schulden künftig zu verhindern, setze ich mich dafür ein, eine „Schuldenbremse“ im Grundgesetz und in den Landesverfassungen zu verankern. (...)
(...) Die Tatsache, dass einzelne Richter Entscheidungen fällen, die später von der nächsten Instanz oder - wie im Fall Görgülü - vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgehoben werden, bedeutet nicht, dass Deutschland kein Rechtsstaat wäre. (...)
(...) Was die unterschiedlichen Gehälter in Ost und West angeht, kann ich Ihnen nur Recht geben. (...)