(...) Dies ist aber unumgänglich, wenn ein solches heimliches Ermittlungsinstrument ernsthaft in Betracht gezogen werden soll. Meines Erachtens müssen zunächst die berechtigten Bedenken ausgeräumt werden und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage gegen die nordrhein-westfälische Online-Durchsuchung abgewartet werden. Ansonsten ist ein solch weitreichendes Ermittlungsinstrument nicht verantwortbar. (...)
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(...) herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich gern beantworte. Natürlich bemühen wir uns auch aus Berlin und über die Kultusminister der Länder auf eine positive Sprachentwicklung in Deutschland hinzuwirken. Grundsätzlich kann man es jedoch meiner Meinung nach niemandem vorschreiben, wie er sprechen soll. (...)
(...) Es gibt keine Haltung der SPD zum Gebrauch von Anglizismen. Ich stelle aber immer häufiger fest, dass es für manche Menschen scheinbar ein Gütekriterium ist, ihre Sprache mit Anglizismen anzureichern und damit ihre Pseudo-Internationalität unterstreichen zu wollen. (...)
(...) In einem gesunden Maße – z.B. zum Zwecke des internationalen Sprachverkehrs – ist die Anwendung der englischen Sprache durchaus sinnvoll und notwendig. Allerdings nehmen englische Wörter im Alltagssprachgebrauch zum Teil Überhand. Deshalb ist es wichtig, Sensibilität für dieses Thema bei der Bevölkerung zu wecken und die Problematik wachsam zu begleiten. (...)
(...) Hierzu möchte ich anmerken: Neonazis sind keine politischen Gegner – sie sind Feinde der Demokratie, denn sie wollen unser bestehendes System zerstören. Neonazis bewegen sich mit ihren Ideen und Vorstellungen jenseits jedes politischen common sense, in dem sich alle demokratischen Parteien bewegen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Leistungsberechtigung bei der Häftlingshilfestiftung bei gleichzeitigem Bezug der Ehrenpension. Nach dem geänderten §18 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sind Sie bei der Stiftung nicht mehr antragsberechtigt, wenn Sie nach mindestens 6-monatiger Haft Anspruch auf die SED-Opferpension haben. Neben den monatlich 250,- Euro können Sie keine weiteren Leistungen bei der Stiftung beantragen. (...)