(...) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich immer wieder für eine Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften eingesetzt, so auch im Antrag zur Erbschaftsteuerreform im Herbst 2006. Wir werden im Herbst 2007 im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur Erbschaftsteuerreform diese Forderung erneut stellen (vgl. (...)
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(...) Wie Sie zu Recht schreiben, ist die Reform der Erbschaftssteuer geplant. Insofern bleibt es abzuwarten, wie sich diese Reform auf die einzelnen Personengruppen und Bereiche der Wirtschaft auswirken wird. (...)
(...) Einer schwulen oder lesbischen Lebensgemeinschaft gewährt der Staat dagegen nur 5.200 Euro als Freibetrag. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Urteil zu den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften festgestellt, dass der Gesetzgeber die sogenannten „Homoehen“ mit Ehepaaren im Steuerrecht gleichstellen könnte. Zu diesem Schritt ist die Union im laufenden Gesetzgebungsverfahren aber leider nicht bereit. (...)
(...) Die Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes baute die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehegatten weiter aus. (...) Allerdings hielte ich es für überlegenswert, ganz auf die Erbschaftssteuer zu verzichten, um eine Ungleichbehandlung von vornherein zu verhindern. (...)
(...) Grundsätzlich bin ich jedoch der Meinung, dass die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden darf. Ihre Befürchtungen bei der Integration von Ausländern kann ich verstehen. Leider wird nach wie vor aus bestimmten politischen Richtungen ein „Schönreden“ der gescheiterten Multikulti-Ideologie betrieben. (...)
(...) Wenn Sie das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit meinen, stehen hier keine prinzipiellen Einschränkungen an, im Gegenteil. Aus Grüner Sicht ist die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein hoch zu schätzendes Gut und Kernbestandteil eines demokratischen Gemeinwesens. Allerdings ist die Ausübung dieser Freiheiten immer auch ins Verhältnis zu weiteren garantierten Grundrechten zu setzen. (...)